Die Stadt Alsfeld (Vogelsbergkreis) hat sich mit ihrer Kommunalen Grundrechtsklage gegen das am 01.01.2011 in Kraft getretene Finanzausgleichsänderungsgesetz erfolgreich gewehrt.
Zur heutigen Entscheidung des Staatsgerichtshofs will der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB), der die Stadt Alfeld bei der Klage vor dem Staatsgerichtshof unterstützt hat, die schriftlichen Urteilsgründe prüfen und klären, welche Folgerungen hieraus abzuleiten sind.
Schon jetzt lässt sich aber sagen, dass der 21. Mai ein guter Tag für die Stadt Alsfeld und die Kommunen insgesamt ist, so Karl-Christian Schelzke, der Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. Das Land kann beim Finanzausgleich nicht nach Belieben schalten und walten. Insoweit war es völlig richtig, dass der Hessische Städte- und Gemeindebund die Stadt Alsfeld inhaltlich und prozessual nachhaltig unterstützt hat. Es ist somit auch ein Sieg unseres kommunalen Spitzenverbandes für alle Städte und Gemeinden, so Schelzke abschließend.
Zum Hintergrund:
Durch das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 ist die sogenannte Steuerverbundmasse, die das Land Hessen den Kommunen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs zuweist, zum Nachteil der Kommunen geändert worden.
Ferner wurde eine neue Umlage eingeführt, die von den kreisangehörigen Gemeinden zu zahlen ist und den Landkreisen und kreisfreien Städten als Ausgleich für den Wegfall staatlicher Mittelzuweisungen zugutekommt (Kompensationsumlage).
Für die Kommunen verletzt das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 die Vorschriften der Verfassung des Landes Hessen (Artikel 137) und zwar ihr Recht auf eine angemessene Finanzausstattung.
Die Kommunen wehren sich dagegen, dass das Land den Finanzbedarf der Städte und Gemeinden jeweils im Einzelnen nicht ermittelt habe. Im Rahmen der Finanz- und Wirtschaftskrise seien zudem die Steuereinnahmen der Kommunen stärker zurückgegangen als die des Landes und der positive Finanzierungssaldo der Kommunalen Ebene habe sich in ein deutliches Minus verkehrt. Ferner sei die Steuerkraft der kreisfreien Städte erheblich höher als die der Kreisangehörigen Gemeinden. Den Kommunen würden durch das angegriffene Gesetz Finanzmittel in einem Umfang entzogen, der eine Finanzierung freiwilliger Aufgaben nicht mehr zulasse.
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