Die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Angelika Löber hat sich für eine Beibehaltung der bisherigen Fleischbeschau von Schweinen ausgesprochen. Wir freuen uns, dass eine überparteiliche parlamentarische Initiative zu Stande gekommen ist.
Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf der Bundesebene für eine bundeseinheitliche, möglichst risikomindernde und gründliche Untersuchung von Schweine-Schlachtkörpern einzusetzen. Bisher wurden geschlachtete Schweine auf bestimmte Krankheiten untersucht, indem die Schlachtkörper in spezieller Weise abgetastet und bestimmte Organe angeschnitten wurden. Vor allem wurde dadurch eine Trichinenbelastung ausgeschlossen.
Mit einer Änderung der Verordnung mit besonderen Vorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs beabsichtigt die EU, die veterinäramtlichen Untersuchungen von Schweine-Schlachtkörpern grundsätzlich nur noch visuell vornehmen zu lassen. Auf den bisher vorgeschriebenen Anschnitt innerer Organe und der Lymphknoten soll ebenso verzichtet werden, wie auf das Abtasten der Leber und anderer Organe.
Wir halten die Neuregelung für bedenklich und lehnen sie ab. Der Verzicht auf den Fleischanschnitt und das Abtasten durch erfahrene Fleischbeschauer sind als Untersuchungsmethoden unverzichtbar. Die alleinige Nutzung der risikobasierten Fleischuntersuchung kann derzeit im Sinne des Verbraucherschutzes noch nicht umgesetzt werden, sagte Löber am Dienstag in Wiesbaden.
Die EU nenne die bisherigen Untersuchungsmethoden unzulänglich und verweise auf den hohen Aufwand bei einer geringen Anzahl erkrankter Tiere. Die Bundestierärztekammer kritisiere hingegen diese Neuerung. Ihrer Ansicht nach bestehe die Gefahr, dass Krankheiten übersehen und nicht lebensmitteltaugliche Tiere in den Verkehr gebracht würden.
Die SPD wolle erreichen, dass neue Methoden und Erkenntnisse einbezogen werden sollten, um die Diagnostik in der Fleischbeschau stetig weiterzuentwickeln. Der Informationsfluss zwischen Mast- und Schlachtbetrieben und den zuständigen Behörden bundesweit, sowie die Verknüpfung der vorhandenen Daten, müsse verbessert und sichergestellt werden.
Es sollten auch praktikable Ausnahmeregelungen für kleine Schlachtstätten geschaffen werden, für die die Beibehaltung der herkömmlichen Untersuchungsmethode aufgrund der überschaubaren Schlachtzahlen und des direkten Bezugs zu dem jeweiligen Mastbetrieb alternativlos seien. Deren Existenz und dürfe nicht gefährdet werden und die regionale Wertschöpfung müsse erhalten bleiben. Am Wichtigsten sei für die SPD jedoch der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, der ein Bürgerrecht sei.