Angelika Löber (SPD): Warum hat die Umweltministerin bei der Dringlichkeitsbegründung geschummelt?

Die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Angelika Löber hat das eilige Handeln von Umweltministerin Hinz im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren zum Frischfleisch-Gesetz hinterfragt. „Gegenüber dem Landtag begründete Ministerin Hinz die Eilbedürftigkeit eines Gesetzentwurfes, der für den Rechtsstreit einer Bergsträßer Schaf-Großschlachterei gegen den Landkreis eine für den Kreis bessere Rechtsgrundlage schaffen sollte, mit dem Hinweis, dass man einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zuvor kommen müsse. Dem Landkreis Bergstraße entstünden ansonsten Rückzahlungen an das Unternehmen in Millionenhöhe. Sowohl in der Plenarsitzung des Landtages als auch im Umweltausschuss wurde seitens der Landesregierung so argumentiert. Inzwischen wissen wir, dass das Urteil, dem man angeblich zuvorkommen müsse, bereits am 10. September ergangen war, und zwar zum Nachteil des Landkreises“, sagte Löber am Montag in Wiesbaden.

Das überhastete parlamentarische Verfahren mit Sondersitzung des Umweltausschusses und Plenardebatte werfe deshalb einige Fragen auf, so die Politikerin. „Sowohl die Ministerin als auch die zuständigen Beamten mussten in der Ausschussberatung, und erst recht in der Landtagsdebatte, gewusst haben, dass das Urteil bereits ergangen und keine Eile mehr gegeben war. Was also steckt wirklich dahinter? Warum wurden Fragen im Ausschuss nicht beantwortet? Wir werden dies nicht hinnehmen und weiterhin auf Antworten bestehen“, sagte Löber.