Entwarnung beim Kuchenbasar, neue Allergenkennzeichnungspflicht bei Lebensmitteln im Rahmen der Lebensmittelinformationsverordnung betrifft keine Privatpersonen

Die neue Lebensmittelinformationsverordnung, welche am 13.12.2014 verbindlich für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Kraft tritt, sorgt derzeit in weiten Kreisen der Bevölkerung für heftige Spekulationen und Verwirrungen. Der Grund hierfür ist die neue Allergenkennzeichnungspflicht, die vorschreibt, dass auch bei unverpackten Lebensmitteln alle Inhaltsstoffe und Allergene in Zukunft deklariert werden müssen. Bisher galt eine umfassende Kennzeichnung von Allergenen und Inhaltsstoffen nur bei verpackten Lebensmitteln.

Kritiker befürchten, dass aufgrund der neuen Kennzeichnungspflicht auch Privatpersonen z.B. im Rahmen von Wohltätigkeitsveranstaltungen, Schulfesten und Basaren dazu verpflichtet sind, gespendete Kuchen, Brötchen und Salate in Zukunft vollständig auf Inhaltsstoffe und Allergene deklarieren zu müssen. Diese Pflicht, so die Befürchtung, könnte vielerorts zu einer bürokratischen Überforderung der Veranstalter führen und den generellen Verkauf von Lebensmitteln zum Wohltätigkeitszweck gefährden.

Hierzu hat die Europäische Kommission nun klargestellt, dass die Kennzeichnungspflicht nicht solche „gelegentlichen“ Anbieter von Lebensmitteln betreffen soll. Sie soll für Unternehmen gelten, dagegen soll der gelegentliche Lebensmittelverkauf „z.B. bei Wohltätigkeitsveranstaltungen oder auf Märkten und Zusammenkünften auf lokaler Ebene […] nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen." Die EU-Mitgliedsstaaten, die die Verordnung in nationales Recht umsetzen müssen, sollen diese Umsetzung entsprechend gestalten.

„Es ist wichtig, dass die Verbraucher in Zukunft besser über die Inhaltsstoffe bei verpackten wie unverpackten Lebensmitteln informiert werden müssen. Dass Privatpersonen z.B. die Landfrauen in Form von gelegentlichen Kuchenverkäufen bei Wohltätigkeitsveranstaltungen nicht unter die Verordnung fallen, ist richtig und eine sinnvolle Entscheidung“, sagte die Verbraucherschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Angelika Löber am Mittwoch in Wiesbaden.

Quelle: Pressmitteilung der Europäischen Kommission vom 29.10.2014

URL: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12810_de.htm