WHO: „Glyphosat wahrscheinlich krebserregend!“

Wiesbaden. Angelika Löber, die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, hat aufgrund einer von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegebenen Untersuchung nochmals auf die Gefährlichkeit des Pflanzenschutzmittels Glyphosat hingewiesen.

Die Ergebnisse der Untersuchung belegen, dass bei sechzehn stillenden Frauen aus der Bundesrepublik Deutschland erneut Rückstände dieses Pestizids in der Muttermilch festgestellt worden seien. Die nachgewiesenen Mengen pendelten zwischen 0,210 und 0,432 Nanogramm pro Milliliter Milch und überschritten demnach die zugelassen Höchstgrenzwerte in Deutschland.

Inzwischen halte auch das Krebsforschungsinstitut (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Glyphosat für wahrscheinlich krebserregend. „Bereits im September des vergangenen Jahres hat die SPD das Thema Glyphosat aufgrund gesundheitlicher Bedenken für den Menschen auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hessischen Landtag gesetzt. Frau Ministerin Hinz hatte damals die Gelegenheit, die Gefahren von Glyphosat ernst zu nehmen und entsprechend zu handeln. Stattdessen verwies sie lediglich auf die Schlussfolgerungen des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) und wollte zunächst weitere Untersuchungen über die gesundheitlichen Wirkungen von Glyphosat abwarten. Nun müssen endlich Taten folgen“, sagte Löber am Mittwoch in Wiesbaden.

„Für die SPD steht damals wie heute fest, dass jede noch so kleine Menge an Rückständen von Pestiziden in Lebensmitteln gefährlich ist, so lange ein Bedrohungspotential für die Gesundheit des Menschen nicht ausgeschlossen werden kann", betonte die Sprecherin. Solange also für Glyphosat keine Entwarnung gegeben werden könne, müsse die Anwendung des Stoffes in der Bundesrepublik untersagt werden.

Glyphosat wird in Deutschland seit den 1970er Jahren in Pflanzenschutzmitteln verwendet. Aktuell sind 69 glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel im Ackerbau in Deutschland zugelassen. Neben der Verwendung in der Landwirtschaft ist der Wirkstoff auch bei Pflanzenschutzmitteln im Haus- und Kleingartenbereich zulässig.