Bienenschutz mit fünfjähriger Verzögerung

Wiesbaden. In der Debatte über die Gesetzänderung zum Schutz der Belegstellen von Bienen, hat Angelika Löber der Landesregierung "unsauberes Arbeiten" vorgeworfen. Am Donnerstag sagte Löber in Wiesbaden: „Die SPD-Fraktion wird der notwendigen Änderung zustimmen, kritisiert aber, dass unsauberes Arbeiten zu einem enormen zeitlichen Aufwand und Bindung personeller Ressourcen führt!"

Bei dem im Hessischen Landtag beratenen Gesetz gehe es um den Schutz der Belegstellen für Honigbienen, also Zuchtstationen für Bienen. Belegstellen und deren Flugradien seien für die Bienenzucht wichtige und schützenswerte Areale. Ihre Funktion beruhe darauf, dass dort nur Völker einer bestimmten Art, der für die Belegstelle vorgesehenen Zuchtrichtung gehalten werden. Darüber hinaus seien es meist Völker aus einer besonderen Zuchtrichtung. Damit die vorgesehene Begattung nicht durch unerwünschte Drohnen erfolge, müsse sich eine Belegstelle in einem von anderen Bienenarten isolierten Gebiet befinden. Diese Isolierung gelänge, wenn um die Belegstelle herum per Verordnung eine Schutzzone eingerichtet werde – wie beispielsweise derzeit im Gemeindegebiet Herborn.

„Wenn solche Schutzzonen bestehen, gelten strengere Regeln, deren Missachtung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann", erläuterte die Abgeordnete.
Die Belegstellen und deren Schutz waren erst im Jahr 2010 im Rahmen der Neuregelung des Hessischen Naturschutzrechtes in das "Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben in den Bereichen der Landwirtschaft, der Landschaftspflege, der Dorf- und Regionalentwicklung und des ländlichen Tourismus" verlegt worden. Bei dieser Verlegung war schlichtweg vergessen worden, die Ermächtigungsgrundlage für die Ordnungswidrigkeitenvorschriften mit zu übernehmen; womit die Rechtsgrundlage für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen Schutzzonen um Honigbelegstellen zuletzt nicht möglich war. "Und diesen Fehler heilen wir nun endlich – mit fünfjähriger Verzögerung", betonte Angelika Löber.

Hinzu komme, erklärte Löber, dass durch diesen Fehler auch bei der Verlängerung der befristeten und aus dem Gesetz resultierenden Bienenbelegstellenverordnung die Regelung zu Ordnungswidrigkeiten mangels Rechtsgrundlage gestrichen werden müsste, da diese auf der naturschutzgesetzlichen Grundlage beruhe. „Wir korrigieren einen Formfehler und versetzen die Landesregierung damit in die Lage, zeitnah auch einen Entwurf für die Novellierung der Verordnung vorzulegen. Wir erwarten, dass die weiteren Vorschläge der Imkerverbände ebenfalls eingearbeitet werden“, sagte die Abgeordnete.