Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Daniela Sommer, und die SPD-Abgeordnete Angelika Löber haben die Umsetzung des sogenannten Ersten Pflegestärkungsgesetzes angemahnt. Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften haben seit dem 01.Januar 2015 alle Pflegebedürftigen einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Pflegebedürftigen wird ein Betrag in Höhe von bis zu 104 Euro monatlich für die Inanspruchnahme der gesetzlich festgelegten sogenannte zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen erstattet. Das Bundegesetz hat die Regelung für diese Leistungen auf Landesebene delegiert. Bisher aber hat die Landesregierung, die bestehende Rechtsverordnung noch nicht an die Gesetzesänderung angepasst. Die Landesregierung hält derzeit eine Anpassung der Ausführungsverordnung für nicht notwendig. Die Zugangsvoraussetzungen für eine Zulassung sind und bleiben zu hoch, sie sind für Vereine, gar für Einzelpersonen kaum realisierbar. Die derzeitige Ausführungsverordnung unterscheidet nicht zwischen Betreuungsleistungen, bei denen ein höherer Qualitätsanspruch nachvollziehbar ist, und den Entlastungsleistungen, sagten Dr. Sommer und Löber unisono am Freitag in Wiesbaden.
Eine solche Unterscheidung aber ermöglicht, dass auch niedrigschwellige Angebote, wie gemeinsam Schach spielen, den Friedhof besuchen, aber auch haushaltsnahe Leistungen getätigt werden können, die in ihrer Zulassung bisher den gleichen Voraussetzungen der Pflege und Betreuung entsprechen müssen. Auch ist es nach wie vor nicht möglich, Entlastungsleistungen auch gewerblich anzubieten. Eine Modifizierung der bestehenden Verordnung ist wichtig, denn viele Pflegebedürftige, die Kenntnis von der Möglichkeit haben, Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen zu können, finden keine entsprechenden Angebote!, so Dr. Sommer.
Die Liste der zugelassenen Leistungserbringer zeige, dass 319 Anbieter in ganz Hessen vorhanden seien. Davon böten laut Aussage des Sozialministers allerdings nur sieben auch Entlastungsleistung an. Von diesen sieben befänden sich vier Anbieter in Marburg, so dass rechnerisch für den Rest von Hessen lediglich drei Anbieter vorhanden seien, die sich im Rahmen von Entlastungsleistungen kümmerten.
Sieben Anbieter für Entlastungsleistungen sind zu wenig so auch die Rückmeldung aus der Praxis-, um die Menschen tatsächlich in ihrem Alltag zu entlasten und die Hilfe zu bieten, die das Pflegestärkungsgesetz mit den Betreuungs- und Entlastungsleistungen verspricht. Wir brauchen dringend die Anpassung der Ausführungsversordnung, damit jene die Hilfe und Unterstützung benötigen, diese auch erhalten können, sagte Löber.