Wir brauchen eine Obergrenze für Acrylamid

Acrylamid steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen. Das sieht jetzt auch das Europäische Parlament in Brüssel so und verschärft deshalb die Auflagen für die Gastronomie und Nahrungsmittelhersteller. Das neue Regelwerk soll 2019 in Kraft treten. „Diese Entscheidung begrüße ich sehr“, sagt Angelika Löber, verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. „Allerdings greifen die Vorschriften noch immer nicht weit genug.“

Es müsse eine rechtlich verbindliche Obergrenze für Acrylamid in Lebensmitteln geben, sagt Löber, die die Gefahren für Verbraucherinnen und Verbraucher minimiert. Tierversuche hatten bestätigt, dass die Gefahr einer Krebserkrankung durch den Stoff besteht. Dieser findet sich in kleinen Mengen in zahlreichen Lebensmitteln, die geröstet, gebacken und frittiert sind. Ob Keks, Chips, Pommes oder Knäckebrot – Acrylamid ist enthalten. Denn es entsteht bei großer Hitze aus den natürlichen Stoffen Asparagin und Zucker in stärkehaltigen Waren – wie er etwa in Kartoffeln und Mehl enthalten ist. Acrylamid bildet sich somit beim Backen, Rösten, Braten und Frittieren – nicht aber beim Kochen.
Jetzt macht die Brüsseler Behörde in einem umfangreichen Regelwerk Nahrungsmittelherstellern deutlich, wie sie ihre Speisen zubereiten sollen, wie beispielsweise Kartoffeln und Mehl verarbeitet werden sollen, damit die Entstehung von Acrylamid gedrosselt wird. Weniger Zucker im Rohprodukt, wenig Hitze, wenig Bräunung – das sind die genannten Möglichkeiten.

„Es ist erfreulich, dass Brüssel sich kümmert“, sagt Angelika Löber. Doch der Schutz der Verbraucher könne nur durch sofortige radikale Grenzen gewährleistet werden.