Angelika Löber: „Novelle offenbart zweifelhafte Einstellung beim Gewässerschutz“

Wiesbaden. In der Debatte zur Novellierung des Hessischen Wassergesetzes hat die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Angelika Löber, den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf kritisiert. Löber sagte heute im Hessischen Landtag: „Er geht nicht weit genug und verfehlt klar eine zukunftsweisende Wirkung. Dieser Entwurf ist bloß ein überfälliger Schritt in die Gegenwart“.
Die SPD-Umweltexpertin stößt sich konkret an der Neugestaltung des Gewässerrandstreifen-Paragraphen. Jenen schützenswerten Uferzonen an Fließgewässern kommt eine besondere ökologische Bedeutung zu – mit Blick auf die Wasserspeicherung und den Hochwasserschutz einerseits und als Lebensraum, Vernetzungs- und Entwicklungskorridor für sogenannte „terrestrische und aquatische Flora und Fauna“ andererseits. Der Entwurf definiere die Gewässerrandstreifen im Innenbereich fortan auf einer Breite von fünf und im Außenbereich auf zehn Metern. Tatsächlich wolle die Landesregierung die intensive landwirtschaftliche Nutzung dieser Zonen nicht verbieten. „Mir fehlt die Vorstellungskraft, wie solch ein Habitat aussehen soll, wenn darin zugleich auch tonnenschwere Landmaschinen „leben“ und wirken“, sagte Löber. Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln solle nur auf den ersten vier Metern verboten, die Nutzung bestehenden Ackerlands bis zum Jahr 2022 auf voller Breite und danach ab dem vierten Meter weiter zulässig sein. „Das ist eine nicht nachvollziehbare Befristung und Begrenzung“, sagte Löber. Für Kleingartenanlagen in Uferlagen sollen gar keinerlei Schranken gelten. Auch die hessischen Landesverbände von Nabu und BUND hatten konstatiert, die Neugestaltung des Paragraphen sei zwar ein erster richtiger, aber unzureichender Schritt. Orientierung bei der Festlegung der Breite unantastbarer Zonen am Gewässerrand könne der sich in Hessen ausbreitende Biber geben. Der Nabu hatte festgestellt, dass sich bis zu 90 Prozent der Aktivitäten dieser Tiere auf den ersten zehn Metern des Ufers abspielten. „Seien Sie also konsequent und schützen Sie die Gewässerrandstreifen wenigstens auf der gesamten im Gesetz definierten Breite – dem ökologisch sinnvollen Mindestmaߓ, betonte Angelika Löber auch vor dem Hintergrund zu erwartender künftiger Interessenkonflikte zwischen Landwirten und Bibern. Bemerkenswert sei, stellte Löber fest, dass die Landregierung im Erläuterungstext zum Entwurf den Gewässerrandstreifen sogar selbst eine „wichtige Funktion bei der Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie“ attestierte; Hessen bisher aber erst 21 von 441 Fließgewässern im Sinne dieser europäischen Verordnung in den geforderten „guten Zustand“ habe versetzen können. „Und ich weigere mich zu akzeptieren, dass unser wohlhabenden Bundesland Gewässerschutz-Entwicklungsland ist und bleiben muss“, sagte die Umweltexpertin. Die vorgelegte Novelle könne insgesamt „nicht über die dürftige und zweifelhafte Einstellung der Landesregierung beim Schutz der Gewässer“ hinwegtäuschen. Sie forderte abschließend den Respekt vor den Umweltverbänden und deren Expertise ein – und Vernunft: „Nun haben wir den Gesetzentwurf nach zwei Jahren endlich auf dem Tisch. Lassen Sie uns ihn auf zukunftsträchtige Füße stellen!“ Alles andere, so Löber, sei unglaubwürdig.