Mit den Ergebnissen aus der Diskussion zeigte sich auch die heimische SPD-Landtagsabgeordnete Angelika Löber zufrieden. Sie erinnerte daran, dass es der massiven Kritik aus den Kommunen sowie der Feuerwehren und Hilfsorganisationen zu verdanken ist, dass das Gesetz „auf den letzten Drücker“ noch geändert wurde. „Die Hartnäckigkeit und konstruktive Kritik hat sich letztendlich ausgezahlt“, so Löber. Vor allem die von der hessischen Landesregierung geplante Veränderung bei der Ausrufung des Katastrophenfalles (§ 34 HBKG) hatte schon im Vorfeld zu massiver Kritik seitens der Landräte, Oberbürgermeister und Hilfsorganisationen geführt.
Ein weiterer massiver Kritikpunkt war die Änderung des Paragraphen 12 HBKG, bei der den Feuerwehren bei der Bestellung von hauptamtlichen Gemeinde- beziehungsweise Stadtbrandinspektoren keine wirkliche demokratische Beteiligung am Verfahren eingeräumt wurde. Zu beiden Punkten hatte die SPD-Fraktion frühzeitig Änderungsanträge in die parlamentarische Debatte eingebracht und somit dafür gesorgt, dass die geäußerte Kritik Gehör fand.
Probleme sieht Löber indes beim Paragraphen 61 HBKG, der die Kostenpflicht der Leistungserbringer im Rettungsdienst oder beim Krankentransport regelt. Der werde ohne juristische Auseinandersetzungen kaum zu bewältigen sein, befürchtete Löber. Auch wenn Innenminister Beuth dies anders sehe.
Unterstützung erhielt Löber vom feuerwehrpolitischen Sprecher ihrer Fraktion, Dieter Franz. Der sagte dazu: „Zu dieser Auffassung kann man allerdings nur kommen, wenn die Weitergabe der zusätzlichen Kosten durch die Leistungserbringer an die Kostenträger, also die Krankenkassen, ausgeblendet werden. Rechtstreitigkeiten sind in dieser Angelegenheit vorprogrammiert. Inhaltlich ist vieles verbessert worden, der Umgang von Schwarzgrün mit unseren konstruktiven Änderungsvorschlägen ist jedoch von parlamentarischer Arroganz geprägt. Die SPD-Fraktion hat sich daher bei der Abstimmung enthalten.“