Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sichert eine vielschichtige Medienlandschaft in Hessen

Der Hessische Landtag hat am 1. September die Gesetzentwürfe der Landesregierung zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung und zu dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag in erster Lesung beraten. Die medienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Angelika Löber, bewertete den Staatsvertrag als einen wichtigen Schritt, den ehemaligen Rundfunkstaatsvertrag durch einen modernen an die Digitalisierung der Medienwelt angepassten Vertrag zu ersetzen. Nur durch entsprechende Aufnahme und Regelungen für Medienplattformen, Benutzeroberflächen und soziale Netzwerke „können weiterhin durch die Herstellung und Verbreitung der Angebote die Meinungsvielfalt gefördert und die Bedürfnisse der gesamten Gesellschaft erfüllt werden.“

Besonders in der heutigen Zeit, wo populistische Hetze stark zugenommen habe, müsse der Wert der Rundfunkanstalten herausgestellt werden. „Die entwertenden Stimmen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch einen sogenannten Grundfunk ersetzt werden soll‘, werden öfter und lauter. Es gilt, diesen Stimmen stark entgegenzuhalten“, so Löber.  „Einen Mindestrundfunk lehnen wir ausdrücklich ab. Dieser wird weder dem grundgesetzlichen Auftrag gerecht noch ist er verfassungsgemäß und zudem demokratiefeindlich“, sagte die Abgeordnete der SPD-Fraktion.

Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeichne gerade aus, dass er laut dem Rundfunkstaatsvertrag durch Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung einen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt und somit zur öffentlichen Meinungsbildung leiste. Die Leistung dieses Beitrages solle nicht als Selbstverständlichkeit angesehen werden. Denn nur so könne eine facettenreiche Meinungslandschaft weiterhin bestehen und nach vorne gebracht werden.

„Staatsferne und politische sowie wirtschaftliche Unabhängigkeit kennzeichnen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Diese Unabhängigkeit gilt es zu bewahren. Grundversorgung meint hier gerade keine Mindestversorgung, sondern einen flächendeckenden Empfang für alle Bürgerinnen und Bürger jeder Altersgruppe und ein vielfältiges, ausgewogenes Angebot, welches möglichst viele Menschen erreicht“, so Löber.

„Auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk seine finanziellen Mittel zu streichen, ist nicht verfassungsgemäß. Um einen freien, unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk betreiben zu können, ist eine auskömmliche Finanzierung zwingend notwendig. Die Finanzierung folgt dem Auftrag und wird in einem geregelten Verfahren ermittelt und gerade nicht politisch vorgegeben, um eine Einflussnahme durch die Politik zu verhindern. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht in verschiedenen Urteilen entsprechend bestätigt. Wir sprechen uns daher für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro aus. Diese Anpassung ist erforderlich, um in Hessen den HR als eigenständigen Sender zu erhalten“, betonte Löber.