Tage des Gedenkens und der Versöhung für die Opfer des Zweiten Weltkriegs

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„Dass wir heute der Opfer des Zweiten Weltkrieges und der Versöhnung gedenken ist wichtig und unumgänglich. In Deutschland gibt es kaum eine Familie, die nicht ein Familienmitglied im Zweiten Weltkrieg verloren hat. Wir alle erinnern uns an diese schreckliche Zeit, weil wir sie persönlich erlebt haben, oder unsere Eltern, Großeltern, Familien davon erzählt haben. Die Folgen begleiten uns noch heute“ leitet die Landtagsabgeordnete und Obfrau des Hauptausschusses im Hessischen Landtag der SPD-Fraktion, Angelika Löber, ein.

„Um all dies nicht zu vergessen, müssen wir daran erinnern und weiterhin für Frieden einstehen“, äußert Löber weiter.

Am 22.11.2004 wurden von der UNO der 8. und 9. Mai eines jeden Jahres als Tage des Gedenkens und der Versöhnung für die Opfer des Zweiten Weltkrieges festgelegt.

„Diese Tage werden seitdem zu Ehren aller Opfer des Zweiten Weltkrieges begangen. Zu erwähnen ist darüber hinaus, dass dieses historische Ereignis die Bedingungen für die Gründung der Vereinten Nationen schuf. Diese wegweisende Entscheidung lässt uns noch heute, 76 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges, in Frieden leben. Leider ist dies nicht überall auf der Welt gegeben“ verdeutlicht Löber.

In Ihrer Landtagsrede während der letzten Plenarwoche über die Bedeutung der Gedenkstätte in Hadamar stellte Löber klar, dass vor allem Gedenkstätten für unser Erinnern immer wichtiger werden.

„Gerade in der heutigen Zeit sind politisches Desinteresse, Gleichgültigkeit gegenüber dem Schicksal anderer und der Vorrang persönlicher Bedürfnisbefriedigung allgegenwärtige Verhaltensweisen, die schon einmal den Boden für die Ausgrenzung und die Vernichtung von Menschen bereiten. Die Gedenkstätte Hadamar steht heutzutage als Synonym für die Euthanasie-Verbrechen an Tausenden von Menschen im Nationalsozialismus“.

Die Rede der SPD-Landtagsabgeordneten Löber endete mit dem Hinweis auf die Inschrift an der Stele des Gedenkfriedhofs in Hadamar: „Mensch achte den Menschen“. Diese verweist auf die im Grundgesetz postulierte Menschenwürde.