Die wichtigsten Instrumente, die ich nutzen kann, um Themen in den Hessischen Landtag einzubringen, sind die Parlamentarischen Initiativen. Am häufigsten greife ich dabei auf die „Mündliche Frage“, die „Kleine Anfrage“, die „Große Anfrage“ und den „Berichtsantrag“ zurück. Mit Großer und Kleiner Anfrage kann ich die Meinung der Landesregierung zu einem bestimmten Thema abfragen – die Kleine Anfrage muss innerhalb von sechs Wochen beantwortet werden und geht mir schriftlich zu, die Große Anfrage muss nach drei Monaten beantwortet sein und wird danach im Landtag diskutiert. Berichtsanträge kann ich direkt an die Fachausschüsse des Landtages richten; dort werden sie dann diskutiert. Mündliche Fragen können immer innerhalb der ersten Stunde der Sitzungswoche des Landtags – der sogenannten Plenarwoche – an die Landesregierung gerichtet werden; der zuständige Minister antwortet direkt. Damit das auch möglich ist, werden die mündlichen Fragen zuvor schriftlich eingereicht.